Nach ewigem Hin- und Her zwischen Roger Waters und der Stadt Frankfurt steht nun fest, dass Waters seinen geplanten Auftritt in der Festhalle spielen darf. Das zuständige Gericht, bei dem Waters einen Eilantrag gestellt hatte, hat entschieden, dass ein Verbot, wie es von der Stadt aufgrund „Waters anitsemitischer Aussagen“ gefordert wurde, nicht rechtens ist.
Die Symbole, die Waters verwendet, wurden vom Gericht zwar als „geschmacklos“ verurteilt, sein Schaffen sei jedoch von der Kunst- und Redefreiheit geschützt. Der Auftritt von Waters verherrliche oder relativiere nicht die Gräueltaten des Nationalsozialismus. Die Entscheidung, Waters auftreten zu lassen, wurde vom Internationalen Auschwitz Komitee sowie vom Zentralrat der Juden in Deutschland verurteilt.